Pflege des elektronischen Verzeichnisdienstes der Telematikinfrastruktur (VZD)
und Bearbeitung der Einträge (SMC-B)
und Bearbeitung der Einträge (SMC-B)
Zum 01.12.2020 wurde der elektronische Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (VZD) gemäß § 313 SGB V in Betrieb genommen. Der VZD wird durch die gematik betrieben und enthält Daten, die erforderlich sind für die Suche, Identifikation und Adressierung von Leistungserbringern und/oder deren organisatorischen Einheiten sowie anderen Nutzern der Telematikinfrastruktur. Im VZD werden insbesondere auch alle bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Krankenhäuser, Krankenhausapotheken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dargestellt. Der VZD dient als zentrales Adressierungsverzeichnis – ähnlich einem allgemeinen Adressbuch – für die Anwendungen innerhalb der TI. Der VZD soll beispielsweise für die Berechtigungsvergabe der elektronischen Patientenakte durch Versicherte oder auch für den gezielten Nachrichtenversand über den Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) genutzt werden. Näheres zum VZD steht Interessierten in der Produkttypbeschreibung „Spezifikation Verzeichnisdienst“ im Fachportal der gematik zur Verfügung.
Inhalte des Datensatzes im VZD
Der Datensatz im VZD umfasst so genannte Basisdaten (Bezeichnung/Name der Institution und Adresse) sowie die öffentlichen technischen Identitätsparameter (Zertifikatsdaten). Für jede Institution im Verzeichnisdienst wird die im Rahmen der Beantragung der SMC-B vergebene Telematik-ID als eindeutige Identifikationsnummer hinterlegt, um sicherzustellen, dass der Bezug zu dem jeweiligen Nutzer eindeutig hergestellt werden kann.
Befüllung des VZD
Einträge in den VZD dürfen nur qualitätsgesichert vorgenommen werden. Die Landesärztekammern, die Landeszahnärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Landesapothekerkammern, die Psychotherapeutenkammern und die Deutsche Krankenhausgesellschaft übermitteln fortlaufend in einem automatisierten Verfahren die zu speichernden aktuellen Daten der Nutzer an den VZD.
Im Benehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft übernimmt die DKTIG gem. § 313 Abs. 5 SGB V als Herausgeber der SMC-B Krankenhaus, Krankenhausapotheke, Privatkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen die Befüllung und Pflege des VZD für die entsprechende Institution.
Datenpflege im VZD
Einträge in den VZD dürfen nur qualitätsgesichert und durch dazu berechtigte Institutionen und Dienstleister vorgenommen werden. Für die Pflege der Dateneinträge im VZD, welche aus der SMC-B Krankenhaus, Krankenhausapotheke, Privatkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen resultieren, ist die DKTIG als Kartenherausgeber zuständig.
Die Datenpflege umfasst ausschließlich den Basisdatensatz (Bezeichnung/ Name und Adresse der Institution) und darüber hinaus ggf. notwendige Zuordnungen von Fachabteilungen. Im Basisdatensatz sind generell keine Fachabteilungsstrukturen (Feldbezeichnung: specialization) enthalten, diese können bei Bedarf entsprechend nachgepflegt werden. Als Fachabteilungsbezeichnungen sind nur Bezeichnungen gemäß dem PracticeSettingCode nach HL7 zugelassen.
Die DKTIG weist darauf hin, dass für notwendige Aufträge zur Datenpflege unter dem folgenden Abschnitt Meldeverfahren das Formular „VZD-Änderungsmeldung“ sowie Erläuterungen zum Formular hinterlegt sind. Das Formular „VZD-Änderungsmeldung“ ist per E-Mail an vzd@dktig.de zu übermitteln. Es wird vorsorglich darauf verwiesen, dass Änderungen der Basisdateneinträge durch Überprüfung z. Bsp. des Standortverzeichnisses gem. § 293 Abs. 6 SGB V oder von Handelsregistereinträgen nachvollziehbar sein müssen.
Meldeverfahren
Für notwendige Aufträge zur Datenpflege nutzen Sie bitte das folgende Formular:
Information zur Befüllung des Formulars sowie Ergänzende Erläuterungen können hier nachgelesen werden:
Erläuterungen zum Formular VZD-Änderungsmeldung
Zulässige Fachabteilungsbezeichnungen gemäß der Übersicht der PracticeSettingCode nach HL7:
Unterscheidung mehrerer Telematik-IDs eines Krankenhauses im Verzeichnisdienst
Die „Guideline Krankenhaus“ zeigt den Krankenhäusern einen Lösungsweg auf, ihre VZD-Einträge unterscheidbar zu machen und damit die Zugriffserteilung über die ePA-App zu erleichtern.
Beispiel für einen sprechenden VZD-Eintrag eines Musterkrankenhauses
Unter folgendem Link sind einige Beispiele aufgeführt, wie mittels der VZD-Änderungsmeldung die VZD-Einträge eines Krankenhauses voneinander unterscheidbar gemacht werden können.
https://fachportal.gematik.de/fileadmin/Fachportal/Krankenhaeuser/VZD_KH_Beispiel.pdf
Dokumentenverweis
Näheres zum VZD steht Interessierten in der Produkttypbeschreibung „Spezifikation Verzeichnisdienst“ im Fachportal der gematik zur Verfügung. Vor dem Hintergrund von möglichen Fortschreibungen von Spezifikationen und den damit verbundenen Änderungen von Linkbezügen, verzichten wir auf eine direkte Dokumentenverlinkung und empfehlen die Recherche im Fachportal: https://fachportal.gematik.de/spezifikationen/online-produktivbetrieb/dokumentensuche/) unter Auswahl folgender Parameter: [Typ: „Produkttyp“; Produkttyp: „Verzeichnisdienst“]
Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de
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