Gesetzliche Grundlagen
Inhalt und Umfang der Übermittlung von Leistungsdaten für Krankenhäuser sind in § 301 SGB V geregelt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband sind ihrer Verpflichtung gemäß § 301 Abs. 3 SGB V, eine Vereinbarung über das Verfahren der Abrechnung und Übermittlung der Daten nach § 301 Abs. 1 SGB V zu treffen, am 5.12.1994 mit der „Vereinbarung gemäß § 301 Abs. 3 SGB V über das Verfahren zur Abrechnung und Übermittlung der Daten nach § 301 Abs. 1 SGB V (Datenübermittlungs-Vereinbarung)“ nachgekommen.
Der Stand der Fortschreibungen, Schlüsselfortschreibungen und Nachträge zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 1 SGB V kann in der entsprechenden Rubrik auf der Internetseite der Deutschen Krankenhausgesellschaft nachvollzogen werden:
Fragen zum Vertragsabschluss
Hier ist die Person einzutragen, die das Krankenhaus nach außen in Rechtsgeschäften vertritt. Die DKTIG verifiziert den Namen anhand eines öffentlich einsehbaren Verzeichnisses (z.B. Handelsregister). Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben hier einen Vertretungsberechtigten laut Organigramm an. Regulär sind dies Prokuristen, Geschäftsführer oder Kaufmännische Leiter.
Hier ist der Name des Mitarbeiters einzutragen, der für die Datenübermittlung verantwortlich zeichnet. Häufig ist dies der EDV-Leiter oder Leiter der Patientenverwaltung.
Die DKTIG bietet die Möglichkeit, mehrere Krankenhäuser kostengünstiger in einen gemeinsamen Vertrag einzubinden. Die entsprechende Preisstaffelung können sie bei TrustCenter-Vertragsabschluss einsehen.
Wenn eine solche Vertragskonstellation gewählt wurde, müssen die einzelnen Krankenhäuser separat aufgeführt werden. Die DKTIG vergibt anschließend eine sogenannte „Haupt-IK“, unter der der Vertrag bei der DKTIG geführt wird.
Wenn ein „Trägervertrag“ abgeschlossen wurde, gibt es zwei Möglichkeiten der Datenübermittlung:
- Jedes Krankenhaus übermittelt unter seiner IK die Daten selbst.
- Die angeschlossenen Häuser ohne eigene Verschlüsselung übermitteln ihre Daten „gebündelt“ unter der „Haupt-IK“.
Der TrustCenter-Vertrag enthält die Möglichkeit für die Datenübermittlung nach § 302 SGB V ein kostenloses Sekundärzertifikat zu beantragen. Sie können also mit einem weiteren Zertifikat Daten an die Kassen übermitteln.
Werden die zu übermittelnden Daten nach § 302 SGB V vom gleichen Rechner verschickt, kann das gleiche Institutionskennzeichen verwendet werden. Sofern die die Datenübermittlung nach § 302 SGB V von einem zweiten Rechner durchgeführt wird, ist ein separates Institutionskennzeichen notwendig. Der Antrag ist zu stellen bei:
ARGE•IK
Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 030 / 1 30 01 – 13 40
Fax: 030 / 1 30 01 – 13 50
Trouble Shooting
Der fehlerhafte Zertifizierungsantrag entsteht aufgrund eines konkurrierenden Zugriffs, wenn innerhalb einer KKS-Sitzung zunächst die öffentlichen Schlüssel abgeholt und im Anschluss daran die Zertifizierungsanfrage gesendet wird. Um dieses Problem zu beheben, genügt es, das KKS-Programm zu beenden und erneut zu starten. Senden Sie dann direkt, ohne andere Aufträge zu starten, einen erneuten Zertifizierungsantrag an das TrustCenter. In alten Versionen ist der Vorgang des Holens der öffentlichen Schlüssel automatisiert. Hierzu gibt es innerhalb der KKS*.ini (wobei * für AG, LE, KH, etc. steht) einen Eintrag, der entsprechend geändert werden muss. Der Eintrag befindet sich in der Section: [SECURITY]; GetGlobalKeyFileAutomatically=-1
Dieser Eintrag muss wie folgt geändert werden: GetGlobalKeyFileAutomatically=0 (d.h. Semikolon entfernen und den Wert auf Null setzen) Anschließend erneut das KKS starten und unmittelbar die Zertifizierungsanfrage senden.
Fragen zur Zertifizierung
PKCS#7-Zertifikate die mit dem rsa4096-Algorithmus erzeugt wurden, haben eine zweijährige Gültigkeit. Das Gültigkeitsdatum können Sie dem Informationsschreiben, welches Sie von uns mit Bereitstellung des Zertifikates per E-Mail erhalten, entnehmen.
Ein Nachfolgezertifikat liegt dann vor, wenn die DKTIG zu diesem Institutionskennzeichen bereits ein Zertifikat erstellt hat, die zweijährige Gültigkeit abgelaufen ist und keine Änderungen in den Kommunikationsparametern eingetreten sind. Die DKTIG benötiget dann
- den Ausdruck des „Fingerprints“, also des öffentlichen Schlüssels zum neu generierten Schlüsselpaar – versehen mit der Unterschrift des Schlüsselverantwortlichen und dem Stempel des Krankenhauses im Original auf dem Postweg – und
- den elektronischen Request zur Zertifizierung Ihres Schlüssels.
- Das Formular zur Zertifikatsanforderung ist bei gleichbleibendem Schlüsselverantwortlichen für ein Nachfolgezertifikat nur dann erforderlich, sofern der Schlüsselverantwortliche noch keine Identifizierung nach den aktuellen Zertifizierungsrichtlinien durchgeführt hat.
- bei der ersten Zertifizierung im TrustCenter der DKTIG
- bei einem Wechsel des EDV- und/oder Schlüsselverantwortlichen
- bei einem Wechsel des Institutionskennzeichens, z.B. aufgrund eines Trägerwechsels
- bei noch fehlendem VideoIdent des Schlüsselverantwortlichen
Da jede Software spezifische Leistungsmerkmale und Menüführungen hat, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter oder an das Sie betreuende Beratungsunternehmen.
- Füllen Sie das Formular zur Zertifikatsanforderung aus und übersenden Sie dieses unterschrieben und mit Stempel versehen an:
DKTIG mbH
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
- Mit Ihrer Übermittlungssoftware ist das Schlüsselpaar zu erzeugen.
- Bitte übersenden Sie den öffentlichen Schlüssel mittels Datenfernübertragung (DFÜ) an das TrustCenter der DKTIG (per FTAM: IP: 194.145.83.92; Port: 3280 – per E-Mail: trust@dktig-trust.de).
- Drucken Sie den „Fingerprint“ des öffentlichen Schlüssels aus und übersenden Sie ihn unterschrieben im Original ebenfalls an die oben angegebene Adresse der DKTIG.
- Sofern bereits ein gültiger Vertrag mit dem DKTIG TrustCenter geschlossen wurde, erhalten Sie nach Prüfung der Daten und Bereitstellung des Zertifikates per E-Mail die Information, dass der Schlüssel zur Abholung bereitsteht.
Weitere Informationen
Informationen zur Beantragung eines Zertifikats nach § 301 SGB V erhalten Sie hier.
Eine Beschreibung zum Ablauf der Zertifizierung erhalten Sie hier.
Das Formular Zertifikatsanforderung als PDF-Datei und Ausfüllhinweise erhalten Sie hier.
Informationen zu den aktuellen Preisen erhalten Sie hier.
Den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie online einsehen. Klicken Sie dazu diesen Link:
Informationen zur Authentifizierung eines Schlüsselverantwortlichen mittels IdentityTM-Videoverfahren erhalten Sie hier.
Informationen zur Funktionsweise des Public-Private-Key-Verfahrens für Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen erhalten Sie hier.
Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: trustcenter@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de
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