Anbindung von Privatkliniken an die Telematikinfrastruktur (TI)

Allgemeine Informationen zur Ausgabe der SMC-B für Privatkliniken

Vor dem Hintergrund, dass die Übermittlung von Meldungen an das Implantateregister Deutschland (IRD) zukünftig über die TI erfolgen muss (s. § 18 Implantateregistergesetz), ist seit Anfang Dezember die Beantragung der SMC-B für Privatkliniken möglich.

  • Die DKTIG ist alleinige Herausgeberin der SMC-B für Privatkliniken.
  • Die SMC-B Privatklinik wird für Einrichtungen mit einer Konzession gemäß § 30 Gewerbeordnung ausgegeben.
  • Die SMC-B Privatklinik kann nur von dem Vertretungsberechtigten der Institution beantragt werden. Besteht eine gemeinsame Vertretungsberechtigung, müssen die Antrags- und Vertragsunterlagen von beiden Vertretungsberechtigten unterzeichnet werden.
  • Die D-Trust GmbH ist von der gematik als TSP zugelassen und von der DKTIG zur Bereitstellung des Antragsportales und zur Produktion der SMC-B beauftragt.

Vorbereitungen zur Anbindung an die TI

Allgemeine Informationen zur Anbindung an die TI  können auf der Webseite der gematik „TI-Anbindung einfach erklärt“ eingesehen werden.

Folgende Komponenten sind zur Anbindung an die TI notwendig:

  • mindestens ein eHealth-Kartenterminal,
  • ein Konnektor (einschl. TI VPN-Zugangsdienst) oder Kontaktaufnahme zu einem Dienstleister, der TI as a Service (TIaaS) anbietet und damit den Konnektor zentral betreibt
  • eine Institutionskarte (SMC-B) – ab Q4 2023 über das Antragsportal bei der D-Trust GmbH

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat auf seiner Homepage in Abstimmung mit der DKTIG einen Wegweiser zur Anbindung von Privatkliniken an TI veröffentlicht.

Diesen haben wir Ihnen unter der Kategorie „TrustCenter SMC-B – Checklisten & Hinweise“ hinterlegt.

Beantragung einer SMC-B Privatklinik

Die SMC-B für Privatkliniken kann bei folgendem Trusted Service-Provider (TSP) beantragt werden:

(Identifikation des/r Antragstellers/in, mittels PostIdent oder eID)

Sperrung einer SMC-B

Die Sperrung der zur SMC-B gehörigen Zertifikate kann entweder durch die bestellende Institution direkt im Antragsportal oder über einen schriftlichen Sperrauftrag an die DKTIG erfolgen.

Nach Eingabe der Zugangsdaten im Antragsportal können, unter Verwendung des im Antragsdokument vergebenen Service-Passwortes oder mittels TAN-Verfahren, die Zertifikate der jeweiligen SMC-B durch die bestellende Institution gesperrt werden.

Außerdem können schriftliche Sperranträge an die DKTIG (telematik@dktig.de) übermittelt werden. Der Support ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 17:00 Uhr erreichbar. Zur Legitimation eines Sperrantrages ist die DKTIG berechtigt, ggf. einen Nachweis zu verlangen.

Wir bitten um Beachtung, dass gesperrte Zertifikate nicht reaktiviert werden können. Ersatz für gesperrte Zertifikate wird nicht geleistet. Im Falle einer Sperrung ist für das Ausstellen einer neuen SMC- B ein kostenpflichtiger Neu- bzw. Folgeantrag durch die entsprechende Institution zu stellen.

Weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de