Informationen zu SMC-B Reha

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Zuständigkeit der DKTIG

SMC-B Reha

Die SMC-B Reha wird von der DKTIG für folgende Einrichtungen ausgegeben:

  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 111a Abs. 1 Satz 1 oder § 111c Abs. 1 SGB V besteht.
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Leistungen nach den §§ 15, 15a oder § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Sechsten Buches erbringen.

Einzelne Rehabilitationseinrichtungen, die über so genannte Betten der Frührehabilitation der Phasen A bis B verfügen werden in Abhängigkeit der landesspezifischen Krankenhausplanung grundsätzlich dem Versorgungsauftrag nach § 108 SGB V zugeordnet und können über die SMC-B Krankenhaus an die Telematikinfrastruktur angebunden werden.

Die Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 381 Absätze 1 und 2 SGB V finden Sie unter der Kategorie „TrustCenter SMC-B – Checklisten & Hinweise“.

Beantragung einer SMC-B

Sie haben für die Bestellung Ihrer SMC-B die Wahl zwischen zwei verschiedenen Trusted Service-Provider (TSP).

SMC-B Reha:

D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei

(Identifikation des Antragstellers, mittels PostIdent oder eID)

SHC – Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG

(Identifikation des Antragstellers, PostIdent oder eID)

Den genauen Beantragungsablauf können Sie unserer Checkliste entnehmen.

Sperrung einer SMC-B

Die Sperrung der zur SMC-B Karte gehörigen Zertifikate kann entweder durch die bestellende Institution direkt im Antragsportal oder über einen schriftlichen Sperrauftrag an die DKTIG erfolgen.

Nach Eingabe der Zugangsdaten im Antragsportal können, unter Verwendung des im Antragsdokument vergebenen Service-Passwortes oder mittels TAN-Verfahren, die Zertifikate der jeweiligen SMC-B Karte durch die bestellende Institution gesperrt werden.

Außerdem können schriftliche Sperranträge an die DKTIG (telematik@dktig.de) übermittelt werden. Der Support ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr erreichbar. Zur Legitimation eines Sperrantrages ist die DKTIG berechtigt, ggf. einen Nachweis zu verlangen.

Wir bitten um Beachtung, dass gesperrte Zertifikate nicht reaktiviert werden können. Ersatz für gesperrte Zertifikate wird nicht geleistet. Im Falle einer Sperrung ist für das Ausstellen einer neuen SMC- B Karte ein kostenpflichtiger Neu- bzw. Folgeantrag durch die entsprechende Institution zu stellen.

Weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de