Die DKTIG – Ihr Partner bei der sicheren Übermittlung elektronischer Daten gemäß § 301 SGB V

Wichtig! Informationen zum FTAM-Server-Wechsel am 25.09.2026

Am 25.09.2026 wurde unser FTAM-Server durch die Atos Secure Digital GmbH ausgetauscht. Im Zuge des Serverwechsels hat sich die IP-Adresse des FTAM-Servers wie folgt geändert.

Alt:    IP: 194.145.83.92;   Port: 3280
Neu:  IP: 194.145.83.98;   Port: 3280

Der bisher verwendete Port 3280 bleibt unverändert bestehen.

Die neue IP-Adresse muss in der jeweiligen Software für FTAM-Kunden hinterlegt werden. Für die entsprechende Anpassung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Softwareanbieter.

Der bisherige FTAM-Server bleibt für ca. ein bis zwei Wochen parallel aktiv, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Aufgrund des Serverwechsels ist kein neues Zertifikat erforderlich. Ein neues Zertifikat muss nur dann beantragt werden, wenn das bestehende Zertifikat abläuft.

Der FTAM-Server dient ausschließlich als Schnittstelle für die Kommunikation mit dem TrustCenter.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen des TC 301 gerne zur Verfügung:

Telefon: +49 341 308951-0
E-Mail: trustcenter@dktig.de

Neuerungen ab 1. Januar 2026!

Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit der ab 1. Januar 2026 bereitgestellten Zertifikate auf
12 Monate verkürzt wird.
Die Laufzeitverkürzung bereitet die zukünftige Einführung der Post-Quanten-Kryptografie vor.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Hier gelangen Sie zum Serviceportal

Zertifikate für die Abrechnung gem. §§ 301 und 302 SGB V
  • Krankenhäuser
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • sonstige Leistungserbringer

sind verpflichtet, den Krankenkassen Daten zur Behandlung und Abrechnung einer Patientin oder eines Patienten auf elektronischem Weg zu übermitteln.

Zur Übermittlung der Daten wird ein Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat kann im Serviceportal der DKTIG beantragt werden. Nach Prüfung des Antrages durch die DKTIG wird das Zertifikat erstellt.

Datenübermittlung im Rahmen von Mm-R und QSFFX

Für den Zweck der QS-bezogenen Datenübermittlung können Krankenhäuser ab sofort ein gesondertes Sekundärzertifikat nutzen. Hierfür ist ein entsprechendes Institutionskennzeichen für QS-Meldeverfahren bei der ARGE IK zu beantragen.
Weitere Informationen zum Zertifizierungsablauf erhalten Sie hier: Zertifizierungsablauf

Zertifikate für Softwarehersteller

Zudem können Softwarehersteller im Gesundheitswesen für zertifikatsbasierte Testverfahren, sofern sie über ein Institutionskennzeichen (IK) der Klassifikation 68 verfügen, für dieses IK über das Serviceportal der DKTIG ein kostenpflichtiges Zertifikat bestellen.

Weitere Informationen zum Zertifizierungsablauf erhalten Sie hier: Zertifizierungsablauf

Haben Sie Fragen?

Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: trustcenter@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
Homepage: www.dktig.de