Die DKTIG – Ihr Partner bei der sicheren Übermittlung elektronischer Daten gemäß § 301 SGB V

Neu: Seit dem 01. Juli 2023 ist das Serviceportal der DKTIG online!

Hier gelangen Sie zum Serviceportal www.dktig-serviceportal.de

Zertifikate für die Abrechnung gem. §§ 301 und 302 SGB V
  • Krankenhäuser
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • sonstige Leistungserbringer

sind verpflichtet, den Krankenkassen Daten zur Behandlung und Abrechnung einer Patientin oder eines Patienten auf elektronischem Weg zu übermitteln.

Zur Übermittlung der Daten wird ein Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat kann im Serviceportal der DKTIG beantragt werden. Nach Prüfung des Antrages durch die DKTIG wird das Zertifikat erstellt.

Datenübermittlung im Rahmen von Mm-R und QSFFX

Für den Zweck der QS-bezogenen Datenübermittlung können Krankenhäuser ab sofort ein gesondertes Sekundärzertifikat nutzen. Hierfür ist ein entsprechendes Institutionskennzeichen für QS-Meldeverfahren bei der ARGE IK zu beantragen.
Weitere Informationen zum Zertifizierungsablauf erhalten Sie hier: Zertifizierungsablauf

Zertifikate für Softwarehersteller

Zudem können Softwarehersteller im Gesundheitswesen für zertifikatsbasierte Testverfahren, sofern sie über ein Institutionskennzeichen (IK) der Klassifikation 68 verfügen, für dieses IK über das Serviceportal der DKTIG ein kostenpflichtiges Zertifikat bestellen.

Weitere Informationen zum Zertifizierungsablauf erhalten Sie hier: Zertifizierungsablauf

Haben Sie Fragen?

Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: trustcenter@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
Homepage: www.dktig.de