Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen:
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Anbindung einer Institution an die Telematikinfrastruktur
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Beantragung der SMC-B
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Hinweise der DKG zur Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung
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Umsetzungshinweise der DKG und Anwendungsfälle für die elektronische Patientenakte
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Hinweise der gematik zur Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur
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Hinweise zur Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung Reha
Anbindung einer Institution an die Telematikinfrastruktur
Wie setzen Sie den Rollout für die Telematikinfrastruktur (TI) im Krankenhaus und der Reha-Einrichtung am besten um? Wir haben Informationen über die verschiedenen Phasen der TI-Einführung zusammengestellt und mit praktischen Checklisten ergänzt. Hier können Sie diese als PDF herunterladen:
„Schon am Start?“ – Checklisten für den TI-Rollout in Ihrer Instituion
Den Leitfaden zur Anbindung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen an die TI finden Sie hier:
„Leitfaden zur Anbindung einer Reha-Einrichtung an die Telematikinfrastruktur“
Den Wegweiser zur Anbindung von Privatkliniken an die TI finden Sie hier:
Weitere Hinweise zum Thema können Sie auf der Webseite des IRD „Implantateregister Deutschland“ einsehen.
Beantragung der SMC-B
Für die Beantragung der SMC-B haben wir verschiedene Checklisten zusammengestellt. Sie erhalten einen Überblick, welche Unterlagen Sie für einen Antrag benötigen.
Checkliste zum Download:
Checkliste zur Beantragung der SMC-B Krankenhaus, Krankenhausapotheke und PrivatklinikEine Checkliste der notwendigen Unterlagen zur Beantragung von SMC-B für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen finden Sie hier.
Checkliste: zur Beantragung der SMC-B RehaEine Checkliste zum Folgekartenprozess bei abgelaufenen Zertifikaten auf der SMC-B finden Sie hier:
Checkliste SMC-B Folgekarte/ abgelaufene ZertifikateDie Antrags- und Vertragsunterlagen und Berechtigungsnachweise übermitteln Sie bitte an:
DKTIG
Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH
Humboldtstraße 9
04105 Leipzig
Bei Fragen zum Antragsteller oder zu Berechtigungsnachweisen wenden Sie sich bitte an die DKTIG.
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: 0341 308951-0
Hinweise der DKG zur Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Finanzierungsvereinbarung gemäß § 291a Absatz 7a SGB V (Telematikzuschlag) geschlossen. Über die Website der DKG unter https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/finanzierungsvereinbarung/ ist die Finanzierungsvereinbarung für den Telematikzuschlag abrufbar.
Zudem stellt die DKG umfangreiche Hinweise zur Umsetzung der Telematikinfrastruktur in Krankenhäusern bereit. Diese Dokumente stehen nachfolgend zur Kenntnis zur Verfügung.
TI-Hinweise I vom 24.04.2018 (Vorbereitung des Roll-Out)
TI-Hinweise II vom 30.09.2022 (Version II.1) (Finanzierung und Fristen)
TI-Hinweise II vom 01.01.2024 (Version II.2) (Finanzierung und Fristen)
TI-Hinweise III vom Juli 2023 (Version III.3) (Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen)
Umsetzungshinweise der DKG und Anwendungsfälle für die elektronische Patientenakte
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in Zusammenarbeit mit Fachexperten aus den Mitgliedsverbänden und Krankenhäusern Umsetzungshinweise zur Unterstützung der Aktivitäten der Krankenhäuser bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erarbeitet. Die Umsetzungshinweise stellen eingangs neben den rechtlichen Rahmenbedingungen die technischen Voraussetzungen zum Anschluss an die TI dar und gehen auch auf notwendige Unterstützungsleistungen des Patienten ein.
Die Umsetzungshinweise sowie weitere Informationen sind über die Website der DKG unter https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/elektronische-patientenakte-epa/ abrufbar.
Hinweise der gematik zur Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur
Die gematik hat unter dem Titel „Anschluss von Krankenhäusern an die TI – Eine Übersicht über die Telematikinfrastruktur im stationären Sektor“ Hinweise zur TI-Anbindung der Krankenhäuser aus Sicht des Betreibers der Telematikinfrastruktur veröffentlicht.
gematik-Dokument Übersicht der Telematikinfrastruktur im stationären Sektor
Hinweise zur Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung Reha
Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.Ö.R., die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Alterskasse (SVLFG) und der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) einerseits haben mit der für die Wahrnehmung der Interessen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene anderseits die Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 381 Absätze 1 und 2 SGB V geschlossen.
Finanzierungsvereinbarung Reha
Rechenhilfe zum TI-Zuschlag für Rehaeinrichtungen nach § 381 Absatz 1 und 2 SGB V
Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de
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