Checklisten und Hinweise für die Security Module Card (SMC-B)

Beantragung der SMC-B

Für die Beantragung der SMC-B haben wir verschiedene Checklisten zusammengestellt. Sie erhalten einen Überblick, welche Unterlagen Sie für einen Antrag benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die SMC-B erst produziert und ausgeliefert werden kann, wenn der DKTIG alle Antrags- und Vertragsunterlagen sowie Berechtigungsnachweise vollständig vorliegen und die Identifizierung mittels PostIdent Verfahren abgeschlossen ist, da die Identifikation des vertretungsberechtigten Antragstellers mit dem Sicherheitsniveau hoch erfolgen muss. Zum Erreichen dieses Niveaus ist es notwendig, dass der Antragsteller zu jedem gestellten SMC-B Antrag ein PostIdent Verfahren durchführt. Die Identifikation kann entweder vor Ort in einer Postfiliale oder online mittels der eID Ausweisfunktion erfolgen.

Unzureichende Unterlagen führen zu Nachfragen und damit zu Verzögerungen.

Bitte unterzeichnen Sie als Einzelvertretungsberechtigter – oder bei gemeinsamer Vertretungsberechtigung zusammen mit dem weiteren Vertretungsberechtigten – das Exemplar 2 des Antrags-PDF und den Vertrag zwischen Krankenhaus und DKTIG.

Bitte fügen Sie den Antrags- und Vertragsunterlagen die folgenden Nachweise bei:

  • ein entsprechend der Rechtsform Ihres Krankenhauses geeignetes Dokument (Kopie), aus dem hervorgeht, dass Sie vertretungsberechtigt sind, sofern das Krankenhaus nicht im Handelsregister eingetragen ist.
    Das kann z.B. sein:

    • Genossenschaftsregisterauszug (e.G.)
    • Vereinsregisterauszug (e.V.)
    • Gemeinde- oder Kreisordnung (Regiebetrieb)
    • Betriebssatzung der Trägerkommune (Eigenbetrieb)
    • Nachweis einer Bescheinigung der Vertretungsberechtigung auf der Grundlage der jeweiligen
      Landesverordnung zum Hochschulmedizingesetz (Anstalt öffentlichen Rechts)
    • Bescheinigung der Vertretungsberechtigung durch das für Fragen der Trägerschaft zuständige
      Ministerium (Landeskrankenhaus)
    • Satzung (KöR, Stiftung) zusammen mit z.B. der Ernennungsurkunde

Checklisten zum Download:

   Checkliste Unterlagen für die Antragstellung der SMC-B Krankenhaus

   Checkliste der Daten zur Antragstellung der SMC-B Krankenhaus

Die Antrags- und Vertragsunterlagen und Berechtigungsnachweise übermitteln Sie bitte an:

DKTIG
Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH
Humboldtstraße 9
04105 Leipzig

Bei Fragen zum Antragsteller oder zu Berechtigungsnachweisen wenden Sie sich bitte an die DKTIG.
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: 0341 308951-0

Weitere Checklisten und Hinweise für den TI-Rollout

Wie setzen Sie den Rollout für die Telematikinfrastruktur (TI) im Krankenhaus am besten um? Wir haben Informationen über die verschiedenen Phasen der TI-Einführung im Krankenhaus zusammengestellt und mit praktischen Checklisten ergänzt. Hier können Sie das PDF herunterladen:

 „Schon am Start?“ – Checklisten für den TI-Rollout im Krankenhaus

Im Rahmen des, durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege geförderten, Forschungsprojekts „Digitales Rehabilitationskonsil mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur – Reha-/TI-Konsil“ wurde der folgende Leitfaden zur Anbindung von Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen von der OTH Regensburg erstellt. Die Inhalte des Leitfadens beruhen dabei einerseits auf Informationen seitens der Anbieter und Dienstleister der TI sowie auf den Erfahrungen der am Projekt teilnehmenden Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen bei der Anbindung an die TI in ihrer Einrichtung.

Den Leitfaden zur Anbindung einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung an die TI finden Sie hier:

Leitfaden zur Anbindung einer Reha-Einrichtung an die Telematikinfrastruktur“

Hinweise der DKG zur Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Finanzierungsvereinbarung gemäß § 291a Absatz 7a SGB V (Telematikzuschlag) geschlossen. Über die Website der DKG unter https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/finanzierungsvereinbarung/ sind die Finanzierungsvereinbarung sowie die Rechenhilfe für den Telematikzuschlag abrufbar.

Zudem stellt die DKG umfangreiche Hinweise zur Umsetzung der Telematikinfrastruktur in Krankenhäusern bereit. Diese Dokumente stehen nachfolgend zur Kenntnis zur Verfügung.

  TI-Hinweise I vom 24.04.2018 (Vorbereitung des Roll-Out)
  TI-Hinweise II vom 30.09.2021 (Version II.1) (Finanzierung und Fristen)
  TI-Hinweise III vom 10.12.2021 (Version III.2) (Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen)

Hinweise zur Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung Reha

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.Ö.R., die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Alterskasse (SVLFG) und der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) einerseits haben mit der für die Wahrnehmung der Interessen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene anderseits die Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 381 Absätze 1 und 2 SGB V geschlossen.

  Finanzierungsvereinbarung Reha

  Rechenhilfe zum TI-Zuschlag für Rehaeinrichtungen nach § 381 Absatz 1 und 2 SGB V

Umsetzungshinweise der DKG und Anwendungsfälle für die elektronische Patientenakte

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in Zusammenarbeit mit Fachexperten aus den Mitgliedsverbänden und Krankenhäusern Umsetzungshinweise zur Unterstützung der Aktivitäten der Krankenhäuser bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erarbeitet. Die Umsetzungshinweise stellen eingangs neben den rechtlichen Rahmenbedingungen die technischen Voraussetzungen zum Anschluss an die TI dar und gehen auch auf notwendige Unterstützungsleistungen des Patienten ein.

Zu den wesentlichen Empfehlungen zählen mit Blick auf eine handhabbare Umsetzung der ePA die Definition eines Satzes an Dokumenten zur standardmäßigen Übertragung in die ePA. Darüber hinaus werden die Umsetzung der Anwendungsfälle der ePA in den Krankenhausprozessen sowie die Skizzierung und Bewertung von möglichen Architekturvarianten zur Umsetzung der ePA erläutert. In Ergänzung zu den dargestellten Anwendungsfällen werden Vorüberlegungen zu den Verantwortlichkeiten, technischen Anforderungen und Umsetzungsoptionen bereitgestellt („ePA-Anwendungsfälle“). Die Umsetzungshinweise der DKG verstehen sich dabei als Empfehlungen, sie entwickeln keinen normativen Charakter.

Die Verpflichtung zur Unterstützung der ePA im Krankenhaus greift ab 1. Januar 2021. Eine gesetzliche Sanktionierung ist für Krankenhäuser vorgesehen, die zum 1.1.2022 die notwendigen Voraussetzungen für die ePA im Krankenhaus noch nicht geschaffen haben.

 Umsetzungshinweise zur elektronischen Patientenakte im Krankenhaus

 Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte im Krankenhaus

Hinweise der gematik zur Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur

Die gematik hat unter dem Titel „Anschluss von Krankenhäusern an die TI – Eine Übersicht über die Telematikinfrastruktur im stationären Sektor“ Hinweise zur TI-Anbindung der Krankenhäuser aus Sicht des Betreibers der Telematikinfrastruktur veröffentlicht.

gematik-Dokument Übersicht der Telematikinfrastruktur im stationären Sektor

Ausstellen digitaler COVID-Impf- und Genesenennachweise durch Krankenhäuser

Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern können bedarfsweise von nun an Digitale COVID-Zertifikate der EU erstellen. Damit die Anbindung erfolgen kann, müssen zunächst die Daten des Krankenhauses auf Plausibilität durch das TrustCenter der Deutschen Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) geprüft werden. Dafür ist es notwendig, dass die Krankenhäuser die beigefügte Excel Datei „Informationen Krankenhaus“  vollständig ausfüllen und an an die DKTIG (vzd@dktig.de) übersenden.

Nur für den Fall einer erfolgreichen Plausibilisierung kann die Desktop-Applikation freigeschaltet und der Zugriff auf den so genannten DCC-Service ermöglicht werden.

Informationen zur benötigten Desktop Applikation entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.

Excell Datei „Informationen Krankenhaus“ für das Ausstellen digitaler Impfnachweise (xls)

Hinweise zum Erstellen von Digitalen COVID-Zertifikaten der EU durch Krankenhäuser – technische Anbindung (PDF)

Setup – Desktop-Client Impfzertifikatsservice (PDF)

Nutzungsanleitung für Mitarbeitende Desktop-Client Impfzertifikatsservice (PDF)

Bei Fragen zur Befüllung der zu übermittelnden Excel Datei stehen Ihnen die Ansprechpartner der DKTIG zur Verfügung.

Für technische Fragen zur Applikation bzw. der  Installation  wenden Sie sich bitte an den Support

Tel: 0800 – 47 47 003

E-Mail: aussteller-support@covpass-app.de

Weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de

Überblick zur SMC-B

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