Checklisten und Hinweise für die Security Module Card (SMC-B)

Anbindung einer Institution an die Telematikinfrastruktur

Registrierung einer Gesundheitseinrichtung beim Implantateregister Deutschland (IRD)

Eine Gesundheitseinrichtung muss vor der Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen einmalig beim IRD registriert werden. Für die Selbstregistrierung ist es notwendig, dass sich die Gesundheitseinrichtung mit Hilfe ihrer SMC-B in der Telematikinfrastruktur anmeldet. Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird für jede Gesundheitseinrichtung ein Nutzerkonto in der Nutzerverwaltung des IRD angelegt. In diesem Zusammenhang erhält jede Gesundheitseinrichtung automatisch ein eigenes IRD-Kennzeichen gem. § 15 Abs. 1 IRegBV. Dieses IRD-Kennzeichen ist bei jeder weiteren Kommunikation mit dem IRD anzugeben und wird für verschiedene Vorgänge innerhalb des IRD benötigt, z. B. als verpflichtender Bestandteil jeder Meldung. Wie die Registrierung abläuft und was dabei zu beachten ist, ist Schritt für Schritt in folgendem Leitfaden beschrieben.

„Leitfaden zur Registrierung einer Gesundheitseinrichtung

Weitere Hinweise zum Thema können Sie auf der Webseite des IRD „Implantateregister Deutschland“ einsehen.

Beantragung der SMC-B

Für die Beantragung der SMC-B haben wir verschiedene Checklisten zusammengestellt. Sie erhalten einen Überblick, welche Unterlagen Sie für einen Antrag benötigen.

Checkliste zum Download:

   Checkliste zur Beantragung der SMC-B Krankenhaus, Krankenhausapotheke und Privatklinik

Eine Checkliste der notwendigen Unterlagen zur Beantragung von SMC-B für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen finden Sie hier.

  Checkliste: zur Beantragung der SMC-B Reha

Eine Checkliste zum Folgekartenprozess bei abgelaufenen Zertifikaten auf der SMC-B finden Sie hier:

Checkliste SMC-B Folgekarte/ abgelaufene Zertifikate

Die Antrags- und Vertragsunterlagen und Berechtigungsnachweise übermitteln Sie bitte an:

DKTIG
Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH
Humboldtstraße 9
04105 Leipzig

Bei Fragen zum Antragsteller oder zu Berechtigungsnachweisen wenden Sie sich bitte an die DKTIG.
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: 0341 308951-0

Hinweise der DKG zur Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Finanzierungsvereinbarung gemäß § 291a Absatz 7a SGB V (Telematikzuschlag) geschlossen. Über die Website der DKG unter https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/finanzierungsvereinbarung/ ist die Finanzierungsvereinbarung für den Telematikzuschlag abrufbar.

Zudem stellt die DKG umfangreiche Hinweise zur Umsetzung der Telematikinfrastruktur in Krankenhäusern bereit. Diese Dokumente stehen nachfolgend zur Kenntnis zur Verfügung.

  TI-Hinweise I vom 24.04.2018 (Vorbereitung des Roll-Out)

  TI-Hinweise II vom 30.09.2021 (Version II.1) (Finanzierung und Fristen)

TI-Hinweise III vom Juli 2023 (Version III.3) (Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen)

Umsetzungshinweise der DKG und Anwendungsfälle für die elektronische Patientenakte

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in Zusammenarbeit mit Fachexperten aus den Mitgliedsverbänden und Krankenhäusern Umsetzungshinweise zur Unterstützung der Aktivitäten der Krankenhäuser bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erarbeitet. Die Umsetzungshinweise stellen eingangs neben den rechtlichen Rahmenbedingungen die technischen Voraussetzungen zum Anschluss an die TI dar und gehen auch auf notwendige Unterstützungsleistungen des Patienten ein.

 Umsetzungshinweise zur elektronischen Patientenakte im Krankenhaus

 Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte im Krankenhaus

Hinweise der gematik zur Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur

Die gematik hat unter dem Titel „Anschluss von Krankenhäusern an die TI – Eine Übersicht über die Telematikinfrastruktur im stationären Sektor“ Hinweise zur TI-Anbindung der Krankenhäuser aus Sicht des Betreibers der Telematikinfrastruktur veröffentlicht.

gematik-Dokument Übersicht der Telematikinfrastruktur im stationären Sektor

Hinweise zur Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung Reha

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.Ö.R., die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Alterskasse (SVLFG) und der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) einerseits haben mit der für die Wahrnehmung der Interessen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene anderseits die Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 381 Absätze 1 und 2 SGB V geschlossen.

  Finanzierungsvereinbarung Reha

  Rechenhilfe zum TI-Zuschlag für Rehaeinrichtungen nach § 381 Absatz 1 und 2 SGB V

Weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de

Überblick zur SMC-B

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Ablauf der Beantragung

Ihr Weg zur SMC-B

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FAQ zur SMC-B

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