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Mit der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur erhalten die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Planungssicherheit für die Anbindung an die Datenautobahn im Gesundheitswesen

Leipzig, 10.05.2023 Die Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur ist unterzeichnet worden.

„Damit haben die rund 1.100 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland nunmehr die Sicherheit, dass ihre Investitionen in die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur refinanziert werden. Ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist damit erreicht“, sagt René Schubert, Geschäftsführer der DKTIG.

Für die Anbindung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur sind mehrere Komponenten, unter anderem ein elektronischer Institutionsausweis (SMC-B Reha), erforderlich. Dieser wird benötigt, um sich als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur zu authentifizieren. Bereits seit 2021 gibt die DKTIG die SMC-B Reha heraus. Seitdem sind rund 10 Prozent der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit dem elektronischen Institutionsausweis ausgestattet.

Für das bevorstehende größere Antragsvolumen ist die DKTIG gut aufgestellt. „Die Einrichtungen können sich direkt an die DKTIG zur Beantragung einer SMC-B Reha wenden“, so Schubert weiter. Informationen zum Antragsprozess sowie der Link zu den Antragsportalen sind auf der DKTIG-Website unter www.dktig.de/beantragungsablauf/ zu finden.

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