Die DKTIG – Ihr Partner bei der Beantragung einer SMC-B / SM-B für die Telematikinfrastruktur

Worum geht es?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das sichere Datennetz im Gesundheitswesen. Über Datenautobahnen werden Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen und weitere Leistungserbringer miteinander sicher und interoperabel vernetzt. Verantwortlich für den Aufbau und Betrieb der TI ist die gematik.

Um als Leistungserbringer an der Telematikinfrastruktur teilnehmen zu können, müssen verschiedene Basiskomponenten für die Anbindung beschafft werden. Neben dem Konnektor, dem Zugangsdienst, den Kartenlesegeräten und dem Highspeed-Konnektor (HSK), wird ein sogenannter Institutionsausweis – die SMC-B bzw. SM-B – benötigt.

Während die physische SMC-B über ein Kartenterminal am Konnektor eingebunden wird, erfolgt die Verwaltung der digitalen SM-B-Identität im Hardware Security Module (HSM) eines Highspeed-Konnektors (HSK). Die Anbindung an die TI mittels HSK kann entweder im Eigenbetrieb oder über eine TI-Gateway-Lösung erfolgen.

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) und die SM-B (Security Module Typ B) dienen medizinischen Einrichtungen als elektronische Institutionsausweise für die Telematikinfrastruktur (TI). Sie ermöglichen die sichere Identifizierung der Institution und die Nutzung zentraler TI-Anwendungen.

Die SMC-B / SM-B ist ein institutionsbezogener elektronischer Ausweis für die Telematikinfrastruktur (TI). Während die SMC-B als physische Smartcard ausgegeben wird, ist die SM-B die kartenlose, digitale Alternative. Mithilfe kryptografischer Schlüssel und Zertifikate repräsentieren beide Varianten eine Institution innerhalb der TI und ermöglichen deren sichere Authentifizierung.

Die DKTIG gibt die SMC-B und SM-B für Krankenhäuser, Krankenhausapotheken, Privatkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen heraus.

In diesen Bereichen kann die SMC-B / SM-B beispielsweise eingesetzt werden:

  • Authentifikation von Krankenhäusern, Krankenhausapotheken, Privatkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen beim Zugang zur Telematikinfrastruktur (Aufbau einer sicheren VPN-Leitung)
  • Elektronische Signatur von Dokumenten und Daten als Einrichtung (nicht als Einzelperson)
  • Verschlüsseln, Entschlüsseln und Umschlüsseln von Nachrichten im Gesundheitswesen
  • Zugriff auf die Elektronische Gesundheitskarte

Informationen zum Ablauf der Beantragung erhalten Sie hier.

Eine Checkliste zum Folgekartenprozess bei abgelaufenen Zertifikaten auf der SMC-B finden Sie hier:

Checkliste SMC-B Folgekarte/ abgelaufene Zertifikate

Womit unterstützt Sie die DKTIG?

Krankenhäuser, Krankenhausapotheken, Privatkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen beantragen die SMC-B / SM-B bei der DKTIG. Als Kartenherausgeber überprüfen wir im Rahmen unserer TrustCenter Tätigkeit die Identität der Antragsteller und veranlassen die Produktion und Personalisierung der SMC-B / SM-B.

Im Zuge des Herausgabeprozesses der SMC-B / SM-B vergeben wir der antragstellenden Institution automatisiert ein eindeutiges Identifizierungskennzeichen, die Telematik-ID. Darüber hinaus sorgen wir für die initiale Eintragung Ihrer Institution im Verzeichnisdienst der TI. Zudem stehen wir für Ihre Fragen rund um die Beantragung der SMC-B / SM-B persönlich zur Verfügung.

Die DKTIG arbeitet bei der Produktion und Personalisierung der SMC-B / SM-B mit drei von der gematik zugelassenen Trusted Service Providern (TSP) zusammen: D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, SHC Stolle & Heinz Consultant GmbH & Co. KG sowie T-Systems International GmbH.

Welche Institutionen können die SMC-B / SM-B über die DKTIG beantragen?

Die DKTIG gibt SMC-B / SM-B heraus für:

  • Krankenhäuser
  • Krankenhausapotheken
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Privatkliniken

Informationen zur Zuständigkeit der DKTIG finden Sie hier.

Weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: mail@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de