Meldesoftware zur Mindestmengenregelung und zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik
MM-R (Mindestmengenregelungen)
Rechtsgrundlage: § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Legt fest, dass bestimmte planbare Eingriffe (z. B. komplexe Operationen) in einem Krankenhaus nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn eine Mindestanzahl pro Jahr erreicht wird. Ziel: Qualität durch Übung/Routine sichern.
PPP-RL (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie)
Bundesweit gültige Richtlinie des G-BA zur Mindest-Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in Deutschland. Verpflichtet Krankenhäuser nachzuweisen, dass ausreichend qualifiziertes Personal für die Behandlung vorhanden ist. Hintergrund: es gab in der Vergangenheit deutliche Unterschiede in der Personalbesetzung psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen, das soll die Richtlinie ausgleichen.
Beide Richtlinien verlangen von Krankenhäusern regelmäßige Meldungen (Nachweise) an das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung) und die Krankenkassen. Weil das manuell aus Dienstplänen, Zeiterfassung und Belegungsdaten sehr aufwändig ist, gibt es dafür spezialisierte Meldesoftware.
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