Ablauf der Beantragung einer Security Module Card (SMC-B)
Die Beantragung einer SMC-B Karte erfolgt in mehreren Schritten. Der Ablauf ist ein Zusammenspiel von der DKTIG und Trusted Service Providern (TSP)
So läuft die Beantragung ab:
Auswahl eines Trusted Service Providers
Sie entscheiden sich für einen Trusted Service-Provider (TSP), über den für Ihre Institution die Ausstellung der SMC-B erfolgen soll. Zur Auswahl stehen diese Partner der DKTIG:
SMC-B Krankenhaus:
(Identifikation des Antragstellers, mittels PostIdent oder eID)
(Identifikation des Antragstellers, mittels PostIdent)
(Identifikation des Antragstellers, mittels PostIdent oder Verimi)
SMC-B Krankenhausapotheke:
(Identifikation des Antragstellers, mittels PostIdent oder eID)
SMC-B Reha:
(Identifikation des Antragstellers, mittels PostIdent oder eID)
(Identifikation des Antragstellers, mittels PostIdent)
SMC-B Privatklinik:
(Identifikation des Antragstellers, mittels PostIdent oder eID)
E-Mail Postfach für die Telematik einrichten
Wir empfehlen, für die Beantragung der SMC-B ein eigenes E-Mail-Postfach in Ihrem Haus einzurichten, auf das ggf. mehrere Personen Zugriff haben können, denn die Mailadresse für Informationen rund um Ihre SMC-B Karte kann später nicht mehr geändert werden, auch nicht bei Abwesenheiten oder Personalwechsel.
Beantragung der SMC-B beim TSP
Sie beantragen beim gewünschten TSP die SMC-B Karte. Sie starten mit einem sogenannten „leeren Antrag“, für den Sie noch keine Vorgangsnummer haben. Als Kartenherausgeber fungiert die DKTIG.
Achtung: Antragsteller*in kann nur die/der Vertretungsberechtigte der Einrichtung sein. Die Überprüfung erfolgt vor der Antragsfreigabe über ein der Rechtsform der Einrichtung entsprechend geeignetem Dokument (Kopie) z.B. über den Handelsregisterauszug oder die Satzung.
Sie können in einem Antrag maximal zwanzig SMC-B Karten beantragen.
Vertrag mit der DKTIG
Nach der elektronischen Antragsstellung im Antragsportal werden Ihnen online ein Antrags-PDF sowie ein Vertrag ausgegeben. Beide Dokumente müssen per Post an die DKTIG gesendet werden, damit die Ausgabe der SMC-B Karte erfolgen kann.
Sie können zur Prüfung hier vorab die Vertragsmuster einsehen:
Hinweis: Diese Muster sind nur zur Einsicht, unterschrieben wird der Ihnen online bereitgestellte Vertrag, der final zu prüfen ist.
- DKTIG-Vertragsmuster zur Bestellung der SMC-B Kranenhaus im Portal der D-Trust GmbH
- DKTIG-Vertragsmuster zur Bestellung der SMC-B Krankenhaus im Portal der SHC – Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG
- DKTIG-Vertragsmuster zur Bestellung der SMC-B Krankenhaus im Portal der TSI – T-Systems International GmbH
- DKTIG-Vertragsmuster zur Bestellung der SMC-B Krankenhausapotheke im Portal der D-Trust GmbH
- DKTIG-Vertragsmuster zur Bestellung der SMC-B Reha im Portal der SHC – Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG
- DKTIG-Vertragsmuster zur Bestellung der SMC-B Reha im Portal der D-Trust GmbH
Antrag und Berechtigungsnachweise an die DKTIG
Sie senden die im Antragsportal zuvor heruntergeladenen Antrags- und Vertragsunterlagen ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Geschäftsstelle der DKTIG. Im gleichen Umschlag übermitteln Sie folgende Berechtigungsnachweise:
SMC-B Krankenhaus
- Sofern das Krankenhaus nicht im Handelsregister eingetragen ist: ein entsprechend der Rechtsform des Krankenhauses entsprechend geeignetes Dokument (in Kopie), aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Vertretungsberechtigter des Krankenhauses ist, z.B. die Satzung
SMC-B Krankenhausapotheke
- Sofern das Krankenhaus, zu welchem Ihre Krankenhausapotheke organisatorisch zugeordnet ist, nicht im Handelsregister eingetragen ist, ein der Rechtsform des Krankenhauses entsprechend geeignetes Dokument (in Kopie), aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Vertretungsberechtigte(r) des Krankenhauses ist z.B. Satzung.
- Die Betriebserlaubnis der Krankenhausapotheke
SMC-B Reha
- Sofern die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung nicht im Handelsregister eingetragen ist, ein der Rechtsform der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung entsprechend geeignetes Dokument (in Kopie), aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Vertretungsberechtigte(r) der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung ist z.B. Satzung.
- Für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß §§ 111 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 111a Abs. 1 Satz 1 oder § 111c Abs. 1 SGB V eine Kopie des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V als Nachweis der Leistungserbringerzulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
- Für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Leistungen nach den §§ 15, 15a oder § 31 Absatz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches erbringen: eine Kopie des Versorgungsvertrages als Nachweis der Leitungserbringerzulassung durch die Deutsche Rentenversicherung.
- Den Vergabe-Bescheid der ARGE-IK (Vergabe des Institutionskennzeichens)
SMC-B Privatklinik:
- Ein Nachweis über die Zulassung nach § 30 Gewerbeverordnung
- Eine Kopie des Vergabe-Bescheids der ARGE IK (Vergabe des Institutionskennzeichens)
Identifikation des vertretungsberechtigten Antragstellers mittels PostIdent
Seit dem 01.04.2023 muss die Identifikation des vertretungsberechtigten Antragstellers mit dem Sicherheitsniveau hoch erfolgen. Zum Erreichen dieses Niveaus ist es notwendig, dass der Antragsteller zu jedem gestellten SMC-B Antrag ein PostIdent Verfahren durchführt. Die Identifikation kann entweder vor Ort in einer Postfiliale oder online mittels der eID Ausweisfunktion erfolgen. Es ist zu beachten, dass die Antragsfreigabe durch die DKTIG, welche die Produktion der bestellten SMC-B auslöst, zukünftig nur noch nach erfolgreich abgeschlossenen Ident erfolgen kann.
Weitere Informationen zum PostIdent Verfahren finden Sie in unserem FAQ-Bereich zur SMC-B.
Prüfung der Unterlagen durch die DKTIG
Die DKTIG prüft alle eingegangenen Unterlagen und die Berechtigung des/der Antragstellers/in. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, initiiert die DKTIG beim Trusted Service Provider (TSP) die Produktion und den Versand der SMC-B an die bestellende Institution.
Zustellung der SMC-B
Die SMC-B wird vom TSP per Post als „Einwurf Einschreiben“ an die Antragstellerin oder den Antragsteller versandt.
Zeitnah nach dem Versand der SMC-B wird mit separater Post ein zugehöriger Brief mit PIN und PUK ebenfalls als „Einwurf Einschreiben“ an den/die Antragsteller/in versandt.
Inbetriebnahme der SMC-B
Die Inbetriebnahme (Freischaltung) der SMC-B erfolgt durch die bestellende Institution online im Antragsportal des Trusted Service-Providers (TSP). Hierfür wird das mit den Antragsunterlagen ausgegebene Freischaltekennwort benötigt. Bei der erstmaligen Nutzung der SMC-B im Kartenterminal benötigen Sie den PIN/PUK-Brief.
Rechnungsstellung durch die DKTIG
Sie erhalten für die Antragsprüfung, die Identitätsfeststellung und die Produktion/Personalisierung der SMC-B eine Rechnung von der DKTIG.
Haben Sie Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung:
DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de
Linktipps
Informationen zur SMC-B
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