So sperren Sie eine Security Module Card (SMC-B )

Sperrung der SMC-B

Die Sperrung der zur SMC-B Karte gehörigen Zertifikate kann entweder durch die bestellende Institution direkt im Antragsportal oder über einen schriftlichen Sperrauftrag an die DKTIG erfolgen.

Nach Eingabe der Zugangsdaten im Antragsportal können, unter Verwendung des im Antragsdokument vergebenen Service-Passwortes oder mittels TAN-Verfahren, die Zertifikate der jeweiligen SMC-B Karte durch die bestellende Institution gesperrt werden.

Außerdem können schriftliche Sperranträge an die DKTIG (telematik@dktig.de) übermittelt werden. Der Support ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 17:00 Uhr erreichbar. Zur Legitimation eines Sperrantrages ist die DKTIG berechtigt, ggf. einen Nachweis zu verlangen.

Wir bitten um Beachtung, dass gesperrte Zertifikate nicht reaktiviert werden können. Ersatz für gesperrte Zertifikate wird nicht geleistet. Im Falle einer Sperrung ist für das Ausstellen einer neuen SMC- B Karte ein kostenpflichtiger Neu- bzw. Folgeantrag durch die entsprechende Institution zu stellen.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de

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