Qualitätsberichte – eine gesetzliche Aufgabe
Die Erstellung und Übermittlung eines strukturierten Qualitätsberichts gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Krankenhäuser. Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe übertragen, das Nähere zur Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichtes zu regeln (Qb-R).
In der Qb-R finden die Krankenhäuser alle wichtigen Informationen, die zur Erstellung und Übermittlung des Qualitätsberichts notwendig sind. Die Regelungen sind auf der Website des G-BA unter https://www.g-ba.de/richtlinien/39/ abrufbar.
Informationsveranstaltungen der DKTIG
Die DKTIG bietet in Kooperation mit zahlreichen Landeskrankenhausgesellschaften jährlich Informationsveranstaltungen mit den Themenschwerpunkten „Basiswissen Qualitätsbericht“ sowie „Aktuelle Änderungen des Berichtsjahres“ an.
Für individuelle Workshop-Formate zum Thema „Qualitätsbericht“ stehen Ihnen unsere Ansprechpartner des Geschäftsbereiches „DKV/QB“ gern zur Verfügung.
Die Informationsveranstaltungen können per Online-Webinar oder in Präsenz stattfinden.
Erfassungssoftware für Qualitätsberichte
Die DKTIG hat eine Kooperation mit der Firma netfutura GmbH für die Anwendung promato QBM zur Erstellung der strukturierten Qualitätsberichte geschlossen. Informationen zur Erfassungs-Software finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu promato QBM erhalten Sie unter https://www.promato.de
Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: telematik@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
www.dktig.de
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