PRESSEINFORMATION

Die Ausgabe von Zertifikaten für die Übermittlung von Abrechnungsdaten an die Krankenkassen wird sicherer und digitaler.

Leipzig, 06.07.2023 Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie andere Leistungserbringer können seit dem 01.07.2023 Zertifikate für den Datenaustausch von Abrechnungsdaten mit Krankenkassen mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung digital beim TrustCenter der DKTIG beantragen. Hierfür wurde ein neues Serviceportal der DKTIG unter www.dktig-serviceportal.de online gestellt.

„Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens erreicht. Das Serviceportal erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen und bietet eine sichere Identifikation mit wenig administrativen Aufwand für die Antragsteller“, erklärt René Schubert, Geschäftsführer der DKTIG. Entwickelt wurde das Portal von der DKTIG gemeinsam mit dem Projektpartner Research Industrial Systems Engineering (RISE) aus Österreich. RISE ist bereits bekannt durch Lösungen wie Konnektor/Highspeed-Konnektor sowie Digitale ID und IDP für die Telematikinfrastruktur.

Gesetzliche Anforderungen

Gemäß §§ 301 und 302 SGB V sind betreffende Einrichtungen dazu verpflichtet, den Krankenkassen Daten zur Behandlung und Abrechnung einer Patientin oder eines Patienten auf elektronischem Weg zu übermitteln. Das zur Übermittlung der Daten notwendige Zertifikat kann bei der DKTIG beantragt werden. Zum Stichtag 01.07.2023 wurde ein neues Herausgabeverfahren mittels einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gültig. Das Serviceportal desTrustCenters der DKTIG übernimmt als Zertifizierungsstelle die Prüfung der Identität der Antragsteller in den Einrichtungen. Detaillierte Informationen zum neuen Antragsverfahren finden Sie hier: https://dktig.de/zertifizierungsablauf/

Digital statt analog

Mit dem neuen Serviceportal digitalisiert die DKTIG gleichzeitig das Antragsverfahren. Die Nutzer profitieren von einem höheren Dienstleistungskomfort, da sie ihre Daten sicher und direkt im Portal beantragen und verwalten können. Der Papierversand entfällt und Bearbeitungsstände lassen sich jederzeit online einsehen.

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