Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine neue TI-Finanzierungsvereinbarung verständigt. Ziel der abgeschlossenen Verhandlungen war eine deutliche Vereinfachung der TI-Finanzierungsvereinbarung. Der TI-Zuschlag nach § 377 SGB V kann jetzt vereinfacht ermittelt werden und berechnet sich nicht mehr über die technischen Komponenten. Die neue Vereinbarung sowie deren Analgen sind über die Website der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/finanzierungsvereinbarung/ abrufbar.

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