Benchmark KH-Reform

Gemeinsames Benchmarkprojekt zur Identifizierung und Potenzialanalyse im Kontext der Krankenhausreform

Hintergrund

Zur Vorbereitung auf und zur Einführung von erweiterten Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus, wurde im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit den Landeskrankenhausgesellschaften und der DKTIG das bundesweite Benchmarkprojekt „Ambulantes Potenzial im Krankenhaus – APK-Benchmarkprojekt“ initiiert, in dessen Rahmen die stationären Entlassdaten der teilnehmenden Krankenhäuser bis zum Jahr 2025 verarbeitet und im Hinblick auf ambulante Behandlungspotenziale ausgewertet wurden.

Mit Inkrafttreten des Krankenhaus-Transparenzgesetzes (KHTG) und der Einführung von Leistungsgruppen in der Somatik wurde die Basis für die aktuelle Krankenhausreform gebildet, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) konkretisiert wurde. Im Jahr 2026 wurde diese Neuregelung durch das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) in zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Kriterien zur Leistungsgruppen-Einstufung erweitert. Die Weiterentwicklung der Ambulantisierung im Krankenhaus ist ein zentrales Element dieser Krankenhausreform, verbunden mit einer stärkeren Spezialisierung und Konzentration in der flächendeckenden Versorgung durch Umwidmung von stationären zu ambulanten Versorgungsangeboten.

Dieses Projekt trägt in seiner inhaltlichen Ausrichtung bereits der durch die Krankenhausreform eingeleiteten Entwicklung Rechnung, indem die bisherigen Analysen zum ambulanten Potenzial um weitere Kennzahlen im Zusammenhang mit der Krankenhausreform erweitert wurden. Für die Daten 2026 bis 2028 werden weitere Auswertungen im Hinblick auf die Krankenhausreform eingeführt, weshalb auch die Bezeichnung zukünftig auf den neuen Schwerpunkt der Krankenhausreform verweist und das Projekt als „Benchmarkprojekt Krankenhausreform“ fortgeführt wird.

Unser Lösungsansatz

Die Vereinbarungsleistung umfasst die Ermittlung der Potenziale ambulant durchführbarer Leistungen in den Daten der stationären Behandlung sowie von Kennzahlen, die mit der aktuellen Krankenhausreform relevant sind. Für die Daten 2026 bis 2028 werden zur Ermittlung der ambulanten Potenziale die zum bei der Auswertung angewendeten aG-DRG-System gehörigen Regeln des AOP-Katalogs und zusätzlich die darauf angepasste Methodik des Gutachtens nach §115 b Abs. 1a SGB V (IGES-Gutachten) der Selbstverwaltungspartner angewendet. Dazu werden die dem IGES-Gutachten zu entnehmenden Kataloge auf die Klassifikationssysteme des jeweiligen Datenjahres übersetzt. Zusätzlich werden durch Grouping und Simulation zukünftiger Abrechnungsregeln Kennzahlen zur Einstufung in Leistungsgruppen nach KHTG sowie zur Vorhaltevergütung ermittelt. Das Projekt umfasst auch die Auswertung onko-chirurgischer Leistungen (gemäß § 40 KHG).
Sollten Sie Interesse an einer Produktpräsentation haben, kontaktieren Sie hierfür die Ansprechpartner im Geschäftsbereich „Krankenhausfinanzierung“.

Teilnahme am Benchmark-Projekt

Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt ist die Erklärung des Beitrittes zur Rahmenvereinbarung zum Benchmark-Projekt gegenüber der DKTIG und der Abschluss eines Leistungsvertrages mit IMC clinicon. Bezüglich der Verträge, Projektinhalte und Vergütungsregelungen stehen Ihnen unsere u. g. Ansprechpartner im Geschäftsbereich „Krankenhausfinanzierung“ zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner bei der DKTIG

Geschäftsbereich Krankenhausfinanzierung

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DKTIG
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04105 Leipzig
E-Mail: mail@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
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