Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine aktuelle Rechenhilfe für die Änderungen der Finanzierungsvereinbarung veröffentlicht. 

Zum 01.04.2022 hat die „Änderungsvereinbarung Finanzierung TI“ zwischen GKV-Spritzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft Gültigkeit erlangt. Die Vereinbarung und auch die aktuelle TI-Rechenhilfe sind auf der Website der Deutschenkrankenhausgesellschaft (DKG) unter https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/finanzierungsvereinbarung/ veröffentlicht.

Zudem informiert die DKG, dass während die Änderungsvereinbarung und die angepassten Pauschalen ab dem 1.4.2022 gelten, die erhöhte Konnektorpauschale bereits ab dem 1.1.2022 gilt. Die Rechenhilfe für den pauschalen Ergänzungsbetrag wurde gestrichen und wegen der vielen unterschiedlichen Änderungsvereinbarungen lässt sich der Ergänzungsbetrag nicht mehr auf verständliche Art in einer Rechenhilfe abbilden. Es ist zu beachten, dass zur Berechnung des pauschalen Ergänzungsbetrages für Ausstattungs- und Betriebskosten vor dem 1.10.2020 und in der Zeit vom 1.10.2020 und 1.1.2022 weiterhin die alte Rechenhilfe verfügbar ist.

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