Neuerungen ab 1. Januar 2026!
Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit der ab 1. Januar 2026 bereitgestellten Zertifikate auf
12 Monate verkürzt wird.
Die Laufzeitverkürzung bereitet die zukünftige Einführung der Post-Quanten-Kryptografie vor.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hier gelangen Sie zum Serviceportal
Zertifikate für die Abrechnung gem. §§ 301 und 302 SGB V
- Krankenhäuser
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- sonstige Leistungserbringer
sind verpflichtet, den Krankenkassen Daten zur Behandlung und Abrechnung einer Patientin oder eines Patienten auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Zur Übermittlung der Daten wird ein Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat kann im Serviceportal der DKTIG beantragt werden. Nach Prüfung des Antrages durch die DKTIG wird das Zertifikat erstellt.
Datenübermittlung im Rahmen von Mm-R und QSFFX
Für den Zweck der QS-bezogenen Datenübermittlung können Krankenhäuser ab sofort ein gesondertes Sekundärzertifikat nutzen. Hierfür ist ein entsprechendes Institutionskennzeichen für QS-Meldeverfahren bei der ARGE IK zu beantragen.
Weitere Informationen zum Zertifizierungsablauf erhalten Sie hier: Zertifizierungsablauf
Zertifikate für Softwarehersteller
Zudem können Softwarehersteller im Gesundheitswesen für zertifikatsbasierte Testverfahren, sofern sie über ein Institutionskennzeichen (IK) der Klassifikation 68 verfügen, für dieses IK über das Serviceportal der DKTIG ein kostenpflichtiges Zertifikat bestellen.
Weitere Informationen zum Zertifizierungsablauf erhalten Sie hier: Zertifizierungsablauf
Haben Sie Fragen?
Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
DKTIG
Humboldtstr. 9
04105 Leipzig
E-Mail: trustcenter@dktig.de
Telefon: +49 341 308951-0
Homepage: www.dktig.de
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