Gemäß den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) haben Krankenhäuser den Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2020 in der Zeit vom 15.10.2021 bis zum 15.11.2021 an die neue Annahmestelle Qb (https://qb-annahmestelle.g-ba.de) zu übermitteln. Für jeden Qualitätsbericht, der geliefert werden soll, hat das Krankenhaus eigene Zugangs- bzw. Registrierungsdaten erhalten und muss sich damit für den jeweiligen Standort bei der Annahmestelle Qb registrieren.

Die Angaben zur Qualitätssicherung gemäß Kapitel C-1 der Anlage Qb-R werden gemäß § 8 Absatz 6 i.V.m. § 16 Absatz 2 Qb-R, nach Prüfung und Kommentierung durch das Krankenhaus, direkt von den QS-Stellen bzw. den DeQS-Datenannahmestellen bis zum 15.12.2021 an die Annahmestelle Qb übermittelt.

Bei der Übermittlung der Qualitätsberichte an die Annahmestelle Qb erfolgen Plausibilitätsprüfungen gemäß Anhang 4 zur Anlage Qb-R. Dabei wird zwischen weichen (Abgabe des Qualitätsberichts dennoch möglich) und harten (Ablehnung des Qualitätsberichts beim Abgabe-Upload) Plausibilisierungsregeln unterschieden. Prüfregeln, die erstmalig eingeführt oder geändert werden, werden pilotiert und bleiben auch ohne Konsequenz. Um noch vor der Übermittlung des Berichts möglichst viele Fehler oder Auffälligkeiten selbst zu identifizieren und ggf. zu beseitigen, können Krankenhäuser auch einen webbasierten Plausibilisierungsdienst nutzen: https://plausibilisierungsdienst.g-ba-qualitaetsberichte.de.

Zurück zur News Übersicht