Der GKV-SV hat darüber informiert, dass die Softwarehersteller insbesondere auf Initiative der DKTIG ab November 2023 Institutionskennzeichen bei der ARGE IK beantragen können.

Als neue Klassifikation der IK wurde die „68 – Softwarehersteller im Sozialversicherungswesen für zertifikatsbasierte Testverfahren“ mitgeteilt.

Sobald die Softwarehersteller über das IK verfügen, können über die DKTIG ab November 2023 die entsprechenden Zertifikate über das DKTIG-TrustCenter § 301 SGB V kostenpflichtig beantragt werden.

Voraussetzung hierfür ist ein bestehender TrustCenter Vertrag und die Registrierung im Serviceportal der DKTIG (https://www.dktig-serviceportal.de).

Damit können nunmehr die gewünschten Testmöglichkeiten der Softwarehersteller umgesetzt werden.

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