Wann ist ein neuer Antrag erforderlich?
  • Ändern sich der Antragsteller und/oder die verifizierte E-Mail-Adresse, ist zwingend ein neuer Antrag zu stellen.
  • Ein Antrag auf der Grundlage des bereits bestehenden Antrages (Folgeantrag) ist dann nicht möglich.
  • Sowohl bei der Stellung eines neuen Antrages als auch bei einem Folgeantrag, ist die Übersendung der unterzeichneten Antrags- und Vertragsunterlagen notwendig.
Welche Telematik-ID wird vergeben?
  • Die bisherige Telematik-ID bleibt bei Neu- und Folgeantrag grundsätzlich unverändert erhalten.
  • Nur wenn im Antrag explizit das Häkchen bei „eine neue Telematik-ID gewünscht“ gesetzt wird, wird eine neue Telematik-ID vergeben.
Neuerdings ist auch die Antragstellung durch Bevollmächtigte möglich:
  • Ab sofort kann der Antrag durch eine vertretungsberechtigte Person oder eine bevollmächtigte Person der Institution gestellt werden

Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Folgekarte finden Sie außerdem hier sowie in unserem FAQ-Bereich.

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